Sage E-Rechnung

08.07.2024

E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt schon beachten müssen!

Ab 2025 wird der Empfang der elektronischen Rechnung für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht.
Trotz großzügiger Übergangsfristen heißt es daher, schnell zu handeln. Warum und wie Sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie im Beitrag.
  • E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt schon beachten müssen 
  • Umsetzung eRechnung (Import) in der Sage100Drucken
    Wie erfolgt die Umsetzung des möglichen Empfangs einer eRechung in die Sage 100?
    Aktuell laufen die Detailplanungen zur Umsetzung. In diesem Wissensdatenbankartikel werden wir Sie über den Fortgang der Planungen sowie Neuigkeiten zum Thema unterrichten.
    Nach aktuellem Planungsstand ist vorgesehen, eine Importfunktion für Rechnungswesen und Warenwirtschaft zu implementieren, die den EU-Vorgaben EN 16931 entspricht. 
    Nicht vorgesehen ist eine Unterstützung der extended Version.
     
    Die Veröffentlichung wird für das kommende Service Pack 9.0.8. angestrebt. 
    Die Funktionalität wird an die Subskriptions-/Mietlizenzen (Sage 100 Connected) gekoppelt sein (für Partner: Zur Weiterführung der Lizenzen beachten Sie bitte die Roadmap, welche unter den Lösungen (Sage 100) aufgeführt ist).
    ==
    Aktualisierung (05.07.2024)
    Es ist geplant elektronische Rechnungen sowohl im Rechnungswesen als auch der Warenwirtschaft einzulesen (auch wenn nur eine der Anwendungen lizensiert ist) und daraus automatisch Buchungen bzw. Rechnungseingänge vorzuschlagen, welche der Anwender bestätigen/bearbeiten und/oder speichern kann. Bei ZUGFeRD-Rechnungen hat er weiterhin auch gleich eine optische Darstellung der Rechnung, bei Rechnungen im reinen XML-Format streben wir an, so viele Informationen wie möglich in der Sage 100 anzuzeigen.
Blog

Cookies

Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen erhalten Sie in unter "Info".
Weitere Informationen erhalten Sie in unser Datenschutzerklärung .